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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - L 2 AS 269/21 B   

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https://dejure.org/2021,12882
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - L 2 AS 269/21 B (https://dejure.org/2021,12882)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2021 - L 2 AS 269/21 B (https://dejure.org/2021,12882)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2021 - L 2 AS 269/21 B (https://dejure.org/2021,12882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits; Unzulässigkeit einer vorläufigen Einstellung von Leistungen nach dem SGB II bei fehlender Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - L 19 AS 389/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die vorläufige Zahlungseinstellung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - L 2 AS 269/21
    Dieser Realakt dient der Vorbereitung eines Aufhebungsbescheides, der dann der Rechtsgrund für die endgültige Leistungseinstellung ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 07.04.2014 - L 19 AS 389/14 B ER -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2023 - L 7 AS 524/23
    Mit einer vorläufigen Leistungseinstellung soll im Vorfeld einer Aufhebung der Bewilligungsentscheidung im Fall des Wegfalls der gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen das Auflaufen einer Erstattungsforderung vermieden werden (vgl. hierzu LSG NRW, Beschlüsse vom 02.03.2021 - L 2 AS 269/21 B - und vom 07.04.2014 - L 19 AS 389/B ER -).

    In einem Hauptsacheverfahren wäre der Anspruch des Antragstellers im Wege einer Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend zu machen gewesen, weil der Antragsgegner eine durch Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht erbracht hat (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 02.03.2021 - L 2 AS 269/21 B-).

  • SG Nordhausen, 21.02.2024 - S 19 AS 179/24
    Die Zahlungen können jeweils nur insoweit eingestellt werden, als der Leistungsanspruch weggefallen oder zum Ruhen gekommen ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2021 - L 2 AS 269/21 B -, Rn. 19 - 25, juris).
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